- Rotbarschfilet
- Rot|barsch|fi|let, das: Filet vom Rotbarsch.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Beilage (Speise) — Als Beilagen (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Typische Beilagen werden als Garnitur bezeichnet. In Deutschland unterteilt man die Beilagen… … Deutsch Wikipedia